Treppenlift Einbau:
Voraussetzungen und Vorschriften

Damit ein Treppenlift fachmännisch eingebaut werden kann, müssen zunächst die Voraussetzungen stimmen. Neben dem individuellen Platzbedarf der Liftarten spielen bauaufsichtliche Vorschriften eine zentrale Rolle. Lesen Sie im Folgenden, worauf es ankommt!

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Inhalt

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Voraussetzungen für den Einbau


Am einfachsten lässt sich ein Lift realisieren, wenn er bereits beim Bau einer Immobilie eingeplant ist. Dann können Architekten die gewünschte Barrierefreiheit harmonisch in die Wohnlandschaft integrieren. Der nachträgliche Einbau ist vielerorts mit einigen Herausforderungen verbunden. Die Bausubstanz muss den Ansprüchen gerecht werden, die mit Gewicht, Größe und Funktionsprinzip einer Liftanlage einhergehen. Den Innovationen der Hersteller ist es zu verdanken, dass sich inzwischen auch Bestandsgebäude mit ästhetischen Lösungen ausrüsten und barrierefrei gestalten lassen. Wir fassen die wichtigsten Voraussetzungen für den erfolgreichen Einbau zusammen:

Statik


Zur Vorbeugung von Schäden an einer Immobilie und der Unfallverhütung müssen die statischen Gegebenheiten überprüft werden. Während bei einem Hängelift für Rollstuhlfahrer beispielsweise die Tragkraft der Decke entscheidend ist, muss bei einem Treppenlift sichergestellt sein, dass die Treppe das Gesamtgewicht aus den beweglichen und fest installierten Elementen des Lifts aushält. Streben Sie den Einbau eines Homelifts an und sind hierfür Durchbrüche in den Zimmerdecken erforderlich, ist auch dahingehend eine bauliche Überprüfung der Machbarkeit ein Muss.

Verlauf


Bei einem Treppenlift hat der Treppenverlauf großen Einfluss auf Planung und Montageaufwand. Zwar sind Zwischenpodeste, Absätze, Kurven, Wendeltreppen und verschiedene Neigungswinkel dank praktischer Lösungen heute nur noch selten ein Hindernis, doch jede Besonderheit treibt den Zeitaufwand für Herstellung und Installation in die Höhe.

Platz


Ob Schrägaufzug, wie Sitzlift und Plattformlift, welche am Treppenverlauf montiert werden, oder Senkrechtaufzug, der sich senkrecht nach oben beziehungsweise unten bewegt, ob Innen- oder Außenlift: Jeder Lift hat seinen Platzbedarf, der zum Einbauen und zur Nutzung gegeben sein muss. Bei einem Treppenlift sind die Breite und der Neigungswinkel der Treppe entscheidend.

Für Privathaushalte beträgt die Mindestbreite 70 Zentimeter für einen Sitzlift, bei einem Plattformlift sind 90 Zentimeter das Minimum. Ab einer Steigung von 75 Grad ist bei den meisten Modellen keine sachgemäße Montage mehr möglich.

 

Gleichzeitig ist die Fläche am Ein- und Ausstieg elementar, damit Senioren, Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte ausreichend Freiraum für die sichere Verwendung haben. Bei einem Rollstuhllift mit Plattform sollten Sie vor der ersten Stufe zum Beispiel 140 Zentimeter einkalkulieren. Bei einem Hublift (Nutzfläche ca. 200×150 cm) und einem Homelift (Kabine für Rollstuhl ca. 150x150cm) ist die Grundfläche größer als beim klassischen Treppenlift. Der Senkrechtlift mit Schacht benötigt besonders viel Platz.

Werfen Sie einen Blick in unsere Kategorien zu den zahlreichen Liftarten und erfahren Sie mehr zum jeweiligen Flächenbedarf!

Vorschriften


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In manchen Bundesländern setzt der Treppenlifteinbau eine Baugenehmigung voraus. Auch Prüfbescheinigungen können Pflicht sein. Soll ein Mehrfamilienhaus mit Lift ausgestattet werden, sollte bei der Bauaufsichtsbehörde die Rechtmäßigkeit erfragt werden. Unter anderem ist die nutzbare Treppenlaufbreite ausschlaggebend, um den Vorschriften für Brandschutz zu genügen und die Vorgaben für Fluchtwege einzuhalten.

Zu den allgemeinen bauaufsichtlichen Anforderungen zählen:

  • Gewährleistung der Treppenfunktion als Rettungsweg
  • Einhaltung der Treppen-Verkehrssicherheit
  • Einhaltung der Brandschutzvorschriften (wie etwa nicht brennbare Materialien)
  • Nutzbarkeit des Treppenhandlaufs
  • In der Parkposition ist eine Restlaufbreite von mindestens 60 Zentimeter gegeben

Sie möchten einen Treppenlift in einer denkmalgeschützten Immobilie einbauen lassen? Dann müssen Sie auf selbsttragende Modelle zurückgreifen, denn die direkte Verbindung mit der Gebäudesubstanz ist in der Regel nicht erlaubt. Informieren Sie sich beim Liftanbieter über alternative Angebote!

Weitere Informationen über Einbauvorschriften und rechtliche Voraussetzungen finden Sie in unserem Ratgeber für Mieter und Vermieter.

Entscheiden Sie sich für einen Treppenlift-Anbieter, der Sie kompetent über alle relevanten Vorschriften aufklärt und dahingehend Verantwortung übernimmt. Ein servicestarker Fachbetrieb nimmt Kunden den bürokratischen Aufwand ab und kümmert sich um die Einhaltung sämtlicher Regelungen. Darunter die Technische Baubestimmung (DIN 18065), die Norm für Barrierefreies Bauen (DIN 18040) und die Länder-Bauordnung (LBO). Das Einholen von Prüfbescheinigungen und Baugenehmigungen ist Sache des beauftragten Unternehmens.

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