Treppenlift Zuschüsse
senken die Investitionskosten!

Ein Treppenlift belastet die Haushaltskasse mit mehreren tausend Euro. Nicht selten liegen die Summen im fünfstelligen Bereich. Dennoch kein Grund zum Verzweifeln: Da es sich um ein Hilfsmittel handelt, das beispielsweise die Pflege erleichtert sowie barrierefreies Wohnen im Alter ermöglicht, bezuschussen diverse Leistungsträger die Investition. Wir machen auf die potenziellen Fördergelder aufmerksam und erklären, was beim Beantragen entscheidend ist.

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Finanzielle Unterstützung
von der Pflegeversicherung


Bei anerkanntem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) ist ein Zuschuss von der Pflegeversicherung möglich, wenn ein Treppenlift zur Erleichterung der häuslichen Pflege beiträgt und somit als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ gilt. Derartige Anpassungen von Wohnlandschaften fördert die Pflegeversicherung seit 1. Januar 2015 mit einem Höchstsatz von 4.000 Euro. Vorausgesetzt der Treppenlift wird als notwendig eingestuft. Unverzichtbar ist ein Treppenlift, wenn eine pflegebedürftige Person in einer Wohnung oder einer eigenen Immobilie lebt, welche das tägliche Überwinden von Treppen erfordert und die Umbaumaßnahme

  • die häusliche Pflege überhaupt ermöglicht,
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert oder
  • Pflegebedürftigen einen eigenständigen Alltag ohne Hilfe erlaubt.


Welchen Pflegekosten-Zuschuss Sie im Einzelfall erwarten können, hängt vorwiegend davon ab, wie notwendig der Treppenlift nach Ansicht der Pflegekasse ist. Den Restbetrag, der abzüglich des Zuschusses übrigbleibt, müssen Sie selbst aufbringen. Der Anspruch ist unabhängig davon, ob es sich um Mieter oder Eigentümer handelt. Auch das Einkommen spielt keine Rolle.

Ein Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad sollte gestellt werden, sobald eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Rückwirkend werden keine Pflegeleistungen durch die Pflegekasse erbracht. Dementsprechend ist es wichtig, dass Sie sich vor der Anschaffung eines Treppenlifts um den Pflegegrad kümmern. Im Nachhinein ist keine Förderung möglich. Wie die Antragstellung gelingt, lesen Sie weiter unten in diesem Artikel.

Maximal 4.000 Euro pro Kopf

Der Pflegekosten-Zuschuss wird pro Person gewährt. Leben zum Beispiel zwei Pflegebedürftige in einem Haushalt, ist ein Zuschuss von bis zu 8.000 Euro möglich. Insgesamt deckelt die Pflegekasse das Fördergeld auf maximal 16.000 Euro, was unter anderem Wohngemeinschaften mit mehreren antragsstellenden Senioren betreffen könnte. Bei mehr als vier Anspruchsberechtigten wird der Zuschuss anteilig verteilt.

Sind alternative Liftanlagen als Pflegekosten förderfähig?

Förderfähig sind im Einzelfall nicht ausschließlich Lifte, die auf einer Treppe installiert werden. Ist der Einbau eines Treppenlifts nicht möglich, weil beispielsweise das Treppenhaus zu eng ist, wäre es denkbar, dass ein Senkrechtlift (Homelift) bezuschusst wird. Ein Fall am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab einer 93-jährigen Recht, die einen Privataufzug in Auftrag gab, weil das Treppenhaus keinen treppengeführten Lift zugelassen hatte. Allerdings muss der Anspruch stets individuell geprüft werden.

Wichtig: Müssen gleichzeitig mit dem Treppenlift weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die aktuelle Pflegesituation zu optimieren, gelten diese gesetzlich als eine Maßnahme und werden mit höchstens 4.000 Euro bezuschusst.

Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahme laut § 40 Abs. 4 SGB

Um sich den Pflegekosten-Zuschuss „für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen“ laut § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch für den Treppenlift von der Pflege- beziehungsweise Krankenkasse zu sichern, sollte der Antrag vor dem Kauf des Hilfsmittels bei Ihrer Versicherung eingehen. Letztere kann dann prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und bei Bedarf beraten. Die Antragstellung für eine Treppenlift Kostenübernahme darf formlos erfolgen. Legen Sie mehrere Kostenvoranschläge beziehungsweise Angebote sowie Fotos zur räumlichen Situation bei! Nach Antragseingang prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), ob die bauliche Maßnahme notwendig ist. Weitere Informationen können Sie bei Ihrer Versicherung anfordern.

Pflegegrad beantragen

Zum Beantragen des Pflegegrads muss zunächst die Pflegekasse kontaktiert werden. Das können Sie schriftlich oder telefonisch erledigen. Allerdings ist die schriftliche Antragsstellung empfehlenswert, weil die Dokumente, die an Antragssteller bei telefonischem Erstkontakt zum Ausfüllen geschickt werden, deutlich umfangreicher ausfallen. Der Antrag muss vom Pflegebedürftigen persönlich unterschrieben werden. Ist das nicht möglich, darf die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters nicht fehlen.

Empfehlungen zur persönlichen Begutachtung

Für die Zuordnung in einen Pflegegrad muss der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) gesetzlich versicherte Pflegebedürftige persönlich begutachten. Bei privat Versicherten ist die Medicproof GmbH zuständig. Während des Besuchs durch einen Gutachter von MDK beziehungsweise Medicproof steht die Beurteilung des Pflegebedarfs im Fokus. Elementar bei diesem Termin ist, dass weder Pflegebedürftige noch Angehörige eine fehlerhafte Einschätzung des Gutachters fördern, indem die Pflegesituation positiver dargestellt wird, als sie tatsächlich ist. Das könnte die Leistungen der Pflegeversicherung unnötig mindern.

Im Idealfall bereiten sich Pflegebedürftige gemeinsam mit Angehörigen auf den Gutachter-Besuch vor und machen sich rechtzeitig Gedanken über typische Problemstellungen. Eine Beschönigung ist kontraproduktiv. Diejenige Person, die den Pflegebedarf des Betroffenen am besten einschätzen kann, sollte anwesend sein. Spätestens fünf Wochen nach der Begutachtung wird der Pflegebedürftige einem der fünf Pflegegrade zugeteilt.

Am 1. Januar 2017 wurden die bisher drei Pflegestufen im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes auf fünf Pflegegrade umgestellt. Dank des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist eine ganzheitliche Begutachtung möglich. Die Pflegestufen orientierten sich stark nach dem zeitlichen Aufwand pflegender Personen. Mit der Umstellung auf Pflegegrade wurden die Leistungen für Pflegebedürftige erhöht und die Bedürfnisse Demenzkranker werden seither stärker berücksichtigt.

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Andere Leistungsträger
im Überblick


Nicht immer ist die Pflegekasse für die Förderung eines Treppenlifts zuständig. Liegt kein Pflegegrad vor, sind womöglich andere Leistungsträger verantwortlich. Dies gilt es individuell zu prüfen. Wir haben weitere Ansprechpartner für die finanzielle Entlastung von Betroffenen gelistet:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert im Rahmen des Programms „Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen“ Maßnahmen für barrierefreies Wohnen, darunter der Einbau eines Treppenlifts. Die Förderhöhe ist auf 6.250 Euro pro Haushalt beschränkt.

Wie der Internetpräsenz der KfW zu entnehmen ist, sind derzeit keine Anträge „für Zuschüsse zur Barrierereduzierung möglich“. „Wir gehen davon aus, dass voraus­sichtlich im Sommer, nach der Verab­schiedung des Bundes­haushalts 2018, wieder Bundes­mittel zur Verfügung stehen. “, so der Hinweis der KfW.

Abseits des genannten Zuschusses, können Sie sich den „Altersgerecht Umbauen – Kredit“ (159) sichern. Dieser Kredit wird Haushalten gewährt, die barrierereduzierend umbauen oder umgebaute Wohnlandschaften kaufen möchten.

Hatten Sie einen Arbeits- beziehungsweise Wegunfall oder sind berufsbedingt erkrankt und benötigen deshalb einen Treppenlift, ist die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Kostenübernahme zuständig. Oft wird die Investition zu 100 Prozent finanziert.

Sollten Sie aufgrund von Fremdverschulden auf einen Treppenlift angewiesen sein, kommt die Haftpflichtversicherung des Verantwortlichen in vielen Fällen für die Folgekosten auf.

Bewirkt ein Treppenlift oder eine Hebebühne eine Leistungssteigerung bei invaliden Personen von mindestens zehn Prozent und somit eine Verbesserung der selbstständigen Haushaltsführung beziehungsweise Erwerbstätigkeit, besteht gegenüber der Invalidenversicherung Anspruch auf das Hilfsmittel. Kann die Wohnstätte nur durch den Einbau eines Treppenfahrstuhls oder einer Rampe verlassen werden, ist die Bereitstellung ebenfalls denkbar. Grundsätzlich ist die Invalidenversicherung bis zum Erreichen des Rentenalters zuständig.

Kriegsopfer und Menschen, die eine Wehrdienstverletzung erlitten haben, können sich an den Landeswohlfahrtsverband beziehungsweise an den Verband der Kriegsversehrten wenden.

Der Umbau von Bestandsgebäuden mit dem Ziel der Barrierefreiheit ist häufig günstiger, als eine Unterbringung im Pflegeheim. Diese Tatsache veranlasst Bund und Länder entsprechende Maßnahmen zu fördern. Informieren Sie sich über regionale Zuschüsse in Ihrem Bundesland! Neben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Brandenburg gibt es weitere Länder, Städte und Gemeinden, die den Handlungsbedarf in Sachen Barrierefreiheit erkannt haben und den Einbau bezuschussen. Viele Förderinstitute gewähren zinsgünstige Darlehen für barrierereduzierende Umbauten oder für den Wohnraumkauf mit entsprechender Ausstattung.

Ist weder von einem sozialen noch gesetzlichen Leistungsträger finanzielle Unterstützung zu erwarten, sollten Sie für die möglichst preiswerte Eigenfinanzierung zumindest nach attraktiven Programmen bei Banken Ausschau halten.

Um Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten, erbringt die Deutsche Rentenversicherung bestimmte Leistungen. Um von ihr finanzielle Unterstützung für den Treppenlift zu erhalten, müssen 15 Jahre Beiträge gezahlt worden sein. Hierbei geht es allerdings nicht um die Realisierung der Barrierefreiheit im privaten Wohnumfeld, sondern um den Arbeitsplatz.

Lässt sich eine Person durch den Einbau eines Treppenlifts in ihren Arbeitsalltag eingliedern, ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) ein möglicher Ansprechpartner, wenn es um die Kostenübernahme geht. Kommt die Pflegeversicherung in Betracht, ist die Bundesagentur für Arbeit keine Option. Stimmen die Voraussetzungen leistet die BA finanzielle Unterstützung in Form der „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“.

Fördergelder im fünfstelligen Bereich verspricht die Wohnungshilfe als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Abhängig vom Einzelfall erhalten Schwerbehinderte für größere Bauvorhaben (z.B. Außenlift) eine Förderung, wenn das Hilfsmittel den Weg zur Arbeit ermöglicht. Der Antrag der Wohnungshilfe muss beim Integrationsamt, bei Trägern der beruflichen Rehabilitation oder der Hauptfürsorgestelle eingehen. Als Kostenträger kommen folgende Institutionen in Frage:

  • Deutsche Rentenversicherung (mehr als 15 Jahre Beiträge eingezahlt)
  • Bundesagentur für Arbeit (weniger als 15 Jahre Beiträge eingezahlt)
  • Integrationsamt (Beamte und Selbstständige)
  • Hauptfürsorgestelle (Beamte und Selbstständige)

Für den Antrag ist ein Schwerbehindertenausweis nötig. Von den Normen für barrierefreies Bauen darf nur abgewichen werden, wenn baulich keine andere Möglichkeit besteht.

Das Sozialamt ist die letzte Anlaufstelle und sollte erst aufgesucht werden, wenn tatsächlich alle anderen Leistungsträger die Bezuschussung abgelehnt haben. Liegt eine Bedürftigkeit vor, ist die Kontaktaufnahme mit dem Sozialhilfeträger ratsam. Mobilitätseingeschränkte Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen, können sich beispielsweise an das Jobcenter beziehungsweise das Amt für Grundsicherung wenden.

Zudem gibt es Stiftungen, welche Barrierefreiheit fördern und Menschen beziehungsweise Organisationen finanziell unterstützen, welche sich die Anschaffung einer Liftanlage nicht leisten können. Als Beispiel dient die Aktion Mensch, welche im Rahmen des Förderprogramms „Gemeinsam Wohnen“ unter anderem individuelle Wohnformen für Menschen mit Behinderung bezuschusst.

Tipp: Einige Fördergelder, darunter Pflegekosten-Zuschuss und KfW-Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen, gelten auch für gebrauchte Treppenlifte. Auch Fördermaßen von Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur, Bund und Ländern fallen in den Geltungsbereich. Welche Bedingungen im Detail zu erfüllen sind, ist direkt mit den Kostenträgern zu klären.

Sparpotenzial nutzen
und Anschaffungskosten senken!


Wie unsere Auflistung der potenziellen Kosten- und Leistungsträger verdeutlicht, lassen sich die Anschaffungskosten für einen Treppenlift durch Zuschüsse erheblich senken. Einige renommierte Anbieter wie Lifta, beraten ihre Kundschaft hinsichtlich potenzieller Fördergelder und helfen beim Ausfüllen von Antragsformularen. Ein derartiger Service ist überaus hilfreich, um sich den bürokratischen Aufwand zu erleichtern und gleichzeitig alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beantragung zu erfüllen.

Greifen Sie jetzt auf unseren kostenlosen Konfigurator zu und nutzen Sie die unverbindlichen Angebote seriöser Treppenlift Anbieter, um Ihren Anspruch auf Fördergelder zu prüfen!

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