Wer mit dem Gedanken spielt, einen Treppenlift anzuschaffen, muss sich im Vorfeld dringend mit den Kosten auseinandersetzen. Angesichts der nicht geringen Kosten für einen Treppenlift stellt sich hier schnell die Frage, ob nicht staatliche oder private Stellen den Einbau eines Treppenliftes mit Zuschüssen oder gar mit einer vollen Kostenübernahme fördern können.
Für einen Treppenlift Zuschüsse zu erhalten, ist allerdings gar nicht so einfach, denn Zuschüsse oder gar eine volle Kostenübernahme werden von keinem Kostenträger automatisch gewährt. Vielmehr ist es notwendig, dass man vor einer Anschaffung eines Treppenliftes das Gespräch mit etwaigen Kostenträgern sucht. In einem ersten Schritt muss man vorab aber in Erfahrung bringen, welcher Kostenträger im individuellen Fall überhaupt für Zuschüsse oder eine Kostenübernahme infrage kommt.
Für einen Treppenlift Zuschüsse zu erhalten, ist allerdings gar nicht so einfach, denn Zuschüsse oder gar eine volle Kostenübernahme werden von keinem Kostenträger automatisch gewährt. Vielmehr ist es notwendig, dass man vor einer Anschaffung eines Treppenliftes das Gespräch mit etwaigen Kostenträgern sucht. In einem ersten Schritt muss man vorab aber in Erfahrung bringen, welcher Kostenträger im individuellen Fall überhaupt für Zuschüsse oder eine Kostenübernahme infrage kommt.
Zahlreiche Kostenträger – Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Ein Treppenlift richtet sich hauptsächlich an zwei Nutzerkreise: Zum einen sind dies mobilitätseingeschränkte Senioren zum anderen körperbehinderte Menschen, die entweder zeitlich beschränkt oder dauerhaft auf einen Treppenlift angewiesen sind.Sowohl Senioren als auch jüngere pflegebedürftige Personen können häufig Förderungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung geltend machen, wenn ein Treppenlift angeschafft werden soll. Hierbei müssen allerdings einige objektive Kriterien erfüllt sein, damit Zuschüsse zum Treppenlift geleistet werden können. Ein Beispiel hierfür ist, dass eine Pflegestufe vorliegen muss.
Weitere Kostenträger, die insbesondere (aber nicht in jedem Fall ausschließlich) für kranke und körperbehinderte Menschen infrage kommen, sind die Bundesanstalt für Arbeit, Unfallkassen, die gesetzliche Rentenversicherung, Hauptfürsorgestellen, Berufsgenossenschaften sowie Versicherungen des Unfallverursachers, wenn die körperliche Einschränkung durch einen Dritten verursacht wurde. Einige dieser Stellen können Zuschüsse zu einem Treppenlift gewähren, wenn hierdurch die Rehabilitation und Wiedereingliederung in das Berufsleben und in die Gesellschaft der mobilitätseingeschränkten Person gefördert wird.
Sollten alle genannten Kostenträger sowohl für Senioren als auch für körperbehinderte Personen ausgeschieden sein, können unter Umständen auch Zuschüsse oder eine Kostenübernahme durch das Sozialamt möglich sein. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur solange, wie die mobilitätseingeschränkte Person die Finanzierung nachweislich nicht selbst stemmen kann.
Übrigens: Auch wenn man in Bezug auf Zuschüsse zu einem Treppenlift zunächst an die Krankenkassen denken mag, scheiden diese als Kostenträger aus. Ein Treppenlift wird hier nicht als Hilfsmittel, für das Zuschüsse oder eine Kostenübernahme möglich sind, anerkannt.
In jedem Fall ist es ratsam, sich vor der Anschaffung eines Treppenliftes mit den unterschiedlichen Förderungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Wer erst einen Treppenlift anschafft und dann Zuschüsse oder eine Kostenübernahme erwirken möchte, muss damit rechnen, dass er auf seinen Kosten sitzen bleiben kann. Im Vorfeld sollte man sich auch erkundigen, welche Voraussetzungen bei dem jeweiligen Kostenträger für eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss erfüllt sein müssen. Auf diese Art und Weise kann man Zuschüsse oder eine Kostenübernahme für einen Treppenlift gezielt und überzeugend beantragen.
Treppenlift – Volle Kostenübernahme oder nur Zuschüsse?
Häufig ist es so, dass von den unterschiedlichen Kostenträgern nur Zuschüsse zu einem Treppenlift geleistet werden können. Eine volle Kostenübernahme ist bei vielen Kostenträgern – wie etwa der Pflegeversicherung – nicht vorgesehen, sodass die mobilitätseingeschränkte Person selbst zusätzliche Mittel für den Kauf eines Treppenliftes aufbringen muss.Ausnahmen können hier vorliegen, wenn man zum Beispiel Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers geltend machen kann oder wenn die eigenen finanziellen Mittel nachweislich und objektiv nicht genügen, um einen dringend benötigten Treppenlift anzuschaffen. Betroffenen Personen sollten sich in jedem Fall umfassend über alle Finanzierungsmöglichkeiten informieren, um maximale Zuschüsse oder gar eine Kostenübernahme für den Treppenlift gewährt zu bekommen.
Weitere Zuschüsse und Finanzierungshilfen für Treppenlifte
Nicht vergessen werden sollte, dass die Finanzierung eines Treppenliftes oft auch indirekt erleichtert werden kann. Neben den direkten Optionen in Form von Zuschüssen oder in Form einer Kostenübernahme kommt hierbei insbesondere die steuerliche Absetzbarkeit von Treppenliften infrage. Hierbei sollte man versuchen, die Kosten für den Treppenlift komplett und nicht gestaffelt abzusetzen, um eine höhere Entlastung zu erreichen.Weitere Finanzierungshilfen und Zuschüsse können durch Förderungsprogramme erschlossen werden. Zuschüsse werden in diesen Rahmen häufig für die behindertengerechte Umgestaltung von Wohnraum geleistet. Programme dieser Art sind zumeist regional unterschiedlich ausgestaltet, sodass es sich lohnt, in Erfahrung zu bringen, welche Programme für den eigenen Wohnort greifen könnten.
Wohnt man zur Miete in einem Haus, in dem mehrere Senioren oder körperbehinderte Personen leben, kann es unter Umständen auch sinnvoll sein, dem Vermieter den Einbau eines Treppenliftes nahe zu legen. Willigt dieser ein, können die Kosten, die ihm für diese Investition entstanden sind, durch moderate Mieterhöhungen unter Umständen verträglich kompensiert werden.
Anbietervergleich: Hier kommen Sie zum kostenlosen und unverbindlichen Anbietervergleich für Treppenlifte.
© 2008 - 2012 by nadero.de | Seniorenheime | Pflegeheime | Pflegedienste | Partner | Datenschutz | Impressum
